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Herta Puttner

 

 


 

 

Chippflicht: Ab 1. Juli 2008 müssen alle Hunde die älter als drei Monate sind, durch einen Mikrochip gekennzeichnet sein.

Ist Ihr Hund schon gechippt?
Elektronische Identifizierung jetzt gesetzlich verordnet!

Die Novellierung des Tierschutzgesetzes bringt die Chippflicht für Hunde. Ab Jahresmitte müssen alle Hunde die älter als drei Monate sind, durch einen Mikrochip gekennzeichnet und in einer bundesweiten Datenbank eingetragen werden. Stichtag ist der 1. Juli 2008.

Diese Regelung ist absolut sinnvoll, da verlorengegangene Tiere dadurch schneller und sicherer gefunden werden können. Manchmal glaubt auch jemand, in dem Tier eines anderen Besitzers sein eigenes, verschwundenes zu erkennen. In so einem Fall schaltet ein Mikrochip unter der Haut jeden Zweifel aus. Wichtig zu wissen ist auch, dass auf Auslandsreisen nur gechippte Vierbeiner mitgenommen werden dürfen.

Chippen: So unkompliziert wie eine Impfung!
Der knapp reiskorngroße Mikrochip (Transponder) wird vom Tierarzt mit einer sterilen Einmalspritze im linken Halsbereich unter die Haut gespritzt. Die Aktion tut fast nicht weh und ist einer Impfung vergleichbar. Der Mikrochip kapselt sich im Gewebe unter der Haut ab und hält ein ganzes Tierleben lang.

Neuer Biotec-Transponder macht Chippen komfortabler
Waren bisher nur Mikrochips mit einer Hülle aus Glas verfügbar, gibt es jetzt eine neue Version mit einer Kunststoffhülle. Da Kunststoff im Gegensatz zu Glas praktisch unzerbrechlich ist, ist dieser Chip fürs Tier noch sicherer. Außerdem ist er durch die Kunststoffhülle leichter und somit komfortabler als herkömmliche Transponder mit Glashülle. Auch die Gewebeverträglichkeit ist ausgezeichnet. Fragen Sie Ihren Tierarzt nach dem neuen „Backhome-Transponder” von Virbac!

Wie erfolgt die Registrierung?
Die Registrierung in der Datenbank kann durch den Tierarzt erfolgen, auf speziellen Wunsch aber auch vom Tierbesitzer selbst erledigt werden. Erfasst werden die 15-stellige Chipnummer, die Daten des Tieres und die Daten des Tierhalters. Diese umfassen Name, Nummer eines amtlichen Lichtbildausweises, Zustelladresse, Kontaktdaten und Geburtsdatum.

Wichtig für Auslandsreisen
Die Nationalität eines gefundenen Tieres kann im Ausland nur dann festgestellt werden, wenn der Mikrochip einen Ländercode gespeichert hat. Die Ermittlung der zuständigen Datenbank wird dadurch enorm erleichtert. Der Backhome-Transponder enthält den Ländercode.

Experten-Tipp:
Tierärztin Dr. Herta Puttner
1130 Wien, Suppégasse 11
T: 01/877 88 56

 

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